Otto Fricke

Persönliches Statement zur Debatte um eine Impflicht gegen Covid-19

Die Frage nach einer Covid-19-Impfpflicht, ob allgemein, gestuft, befristet oder einrichtungsbezogen, bewegt aktuell sehr viele Menschen. Mich erreichen hierzu wöchentlich mehrere hundert Nachrichten. Auch wenn ich es als meine Aufgabe als Abgeordneter ansehe, ernsthafte Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere aus meinem Wahlkreis zu beantworten – in dieser Sache komme ich mit meinen möglichst individuellen Antworten nicht mehr hinterher. Deshalb finden Sie im folgenden eine Übersicht zu meiner gegenwärtigen Position zur Impfpflicht. Diese werde ich regelmäßig aktualisieren, sobald sie sich verändert, denn neue Fakten verlangen neues Nachdenken und Entscheiden. Ich bitte aufgrund der Menge der Nachrichten um Verständnis, dass ich einzelne Emails zur Impfpflicht erst einmal grundsätzlich nicht beantworten werde, zumal ich auch meinen anderen Aufgabenfeldern versuche, gerecht zu werden. 

Der einrichtungsbezogenen Impfpflicht habe ich aufgrund der besonderen Sorgfaltspflicht des Personals gegenüber Patientinnen und Patienten und der großen Vulnerabilität vieler Menschen in den Einrichtungen zugestimmt.

Ich befürworte es ausdrücklich, dass es eine Abstimmung über eine Impfpflicht im Deutschen Bundestag geben wird, in der allerdings – wie immer bei wesentlichen Ethikentscheidungen – der Fraktionszwang aufgehoben sein wird. Soweit erkennbar wird es zu dieser Frage mindestens drei Anträge geben, die eine Impfpflicht entweder ablehnen, befürworten oder differenziert betrachten und teilweise befürworten. Ich selbst habe mich in der Sache noch nicht endgültig entschieden. Dafür gibt es verschiedene Gründe: 

Einerseits erwarte ich, auf meiner parlamentarischen Erfahrung basierend, eine Abstimmung über eine solche Impfpflicht frühestens Ende März. Die Entscheidung über eine Impfpflicht zu diesem Zeitpunkt sollte natürlich dann auch mit dem Wissen über die dann herrschende Situation und die besten zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Prognosen bezüglich potentieller nächster Wellen und Mutationen getroffen werden, denn wir wollen ja alle einen weiteren „Corona Winter“ vermeiden.

Andererseits hängt für mich die Entscheidung natürlich auch von der genauen Ausgestaltung der jeweiligen Gesetzesentwürfe ab. Auch das liegt an der Komplexität der Frage einer allgemeinen Impfpflicht. Eine solche ist, das lässt sich an vergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und auch an Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ablesen, nicht per se verfassungswidrig oder verfassungskonform. Stattdessen sind die jeweilige Ausgestaltung der Pflicht – also die Mittel –, das Ziel der gesetzlichen Regelung sowie die Verhältnismäßigkeit beider und in der Abwägung aller Grundrechte hier von entscheidender Bedeutung. 

All dies bringt mich dazu, mich in dieser Frage erst zu entscheiden, wenn die relevanten Gesetzentwürfe und eine bestmögliche Einschätzung der Lage vorliegen.